Bei Ramallo Montis helfen wir unseren Klienten, den Wohnsitz in Spanien mit all seinen Wirkungen zu erlangen, und wir beraten sie vorab über die steuerlichen Folgen eines Umzugs in unser Land. Wir haben auch Erfahrung in der Bearbeitung von Visa für Investoren (Golden VISA), in der Anwendung des so genannten „Beckham-Gesetzes“ und in der Erlangung der so genannten „vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbszweck“. Bei komplexen Einwanderungsfragen können wir auf die Unterstützung externer Spezialisten zurückgreifen, die Sie nach Bedarf unterstützen können.
Polizei
Wir begleiten unsere Klienten persönlich bei der Erledigung aller notwendigen Formalitäten.
Eintragung im Melderegister
Wir unterstützen unsere Klienten in der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor Ort.
Steuerliche Anmeldung
Vor der steuerlichen Anmeldung beraten wir unsere Klienten über die steuerlichen Folgen der Erlangung des steuerlichen Wohnsitzes in unserem Land.
Gesundheit und soziale Sicherheit
Wir stellen sicher, dass unsere Klienten Anspruch auf medizinische Versorgung in Spanien haben.
Investorenvisum (Golden VISA)
Wir unterstützen unsere Klienten während des gesamten Prozesses bis zur Erteilung des Investorenvisums.
Beckham-Gesetz
Wir analysieren die Einhaltung der Voraussetzungen für die mögliche Anwendung dieser besonderen Steuerregelung und beraten unsere Klienten und gegebenenfalls deren Arbeitgeber bei der Erstellung der entsprechenden Unterlagen.
Vorübergehender Aufenthalt ohne Erwerbszweck
Wir beraten und begleiten unsere Klienten während des gesamten Prozesses bis zur Erlangung ihrer Aufenthaltsgenehmigung.